Beitragsordnung
§ 1 Grundsatz
- Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
- Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags.
- Die festgesetzten Beträge gelten ab dem der Beschlussfassung folgenden Geschäftsjahres.
§ 3 Beiträge
- Für den Beitrag ist der am Fälligkeitstag bestehende
Mitgliederstatus maßgebend.
- Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich an den Vorstand mitzuteilen.
- Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 01.04. eines jeden Jahres von einem anzugebenden Girokonto abgebucht.
- Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen,
entrichten ihre Beiträge bis spätestens 31.01. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins.
- Bei Mahnungen werden Mahngebühren von Euro 5,00 € pro Mahnung erhoben.
§ 4 Beitragshöhe
- Fördermitglieder leisten einen Jahresbeitrag von mindestens 12,00 Euro pro Jahr.
- Beitragsfrei sind alle aktiven Mitglieder und alle Ehrenmitglieder.
- Freiwillig kann jedes Mitglied einen höheren Beitrag entrichten.
§ 5 Vereinskonto
Bank: Kreisparkasse Köln
IBAN: DE26 3705 0299 0147 2728 14
BIC: COKSDE33XXX
Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.
§ 6 Ende der Mitgliedschaft
Bereits gezahlte Beträge werden nicht zurückerstattet.
§ 7 Inkrafttreten
Beschlossen und unterzeichnet auf der Gründungsversammlung
am 30.01.2023
Die Mitgliederversammlung