Beitragsordnung

§ 1 Grundsatz

  1. Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

§ 2 Beschlüsse

  1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags.
  2. Die festgesetzten Beträge gelten ab dem der Beschlussfassung folgenden Geschäftsjahres.

§ 3 Beiträge

  1. Für den Beitrag ist der am Fälligkeitstag bestehende

Mitgliederstatus maßgebend.

  • Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich an den Vorstand mitzuteilen.
  • Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 01.04. eines jeden Jahres von einem anzugebenden Girokonto abgebucht.
  • Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen,

entrichten ihre Beiträge bis spätestens 31.01. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins.

  • Bei Mahnungen werden Mahngebühren von Euro 5,00 € pro Mahnung erhoben.

§ 4 Beitragshöhe

  1. Fördermitglieder leisten einen Jahresbeitrag von mindestens 12,00 Euro pro Jahr.
  2. Beitragsfrei sind alle aktiven Mitglieder und alle Ehrenmitglieder.
  3. Freiwillig kann jedes Mitglied einen höheren Beitrag entrichten.

§ 5 Vereinskonto

Bank: Kreisparkasse Köln

IBAN: DE26 3705 0299 0147 2728 14

BIC: COKSDE33XXX

Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.

§ 6 Ende der Mitgliedschaft

Bereits gezahlte Beträge werden nicht zurückerstattet.

§ 7 Inkrafttreten

Beschlossen und unterzeichnet auf der Gründungsversammlung

am 30.01.2023

Die Mitgliederversammlung